Oberbürgermeister Mike Schubert zur aktuellen Lage in Potsdam

Mit Spannung wurden die Pressekonferenzen von Bund und den Ländern erwartet – denn es zeichnete sich ab, dass es weitere Maßnahmen geben würde, um die Ausbreitung des Covid-19-Erregers zu verzögern. Seit Mitternacht gilt ein Betretungsverbot öffentlicher Plätze – doch der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder anderen notwendigen Terminen ist weiterhin gestattet.

Was genau nun gilt und wie man die neuen Regelungen zu verstehen hat, hat uns Oberbürgermeister Mike Schubert verraten. Das ganze Interview gibts hier zum Nachhören:

  • cover play_arrow

    Oberbürgermeister Mike Schubert zur aktuellen Lage in Potsdam Paul Schröder

 

Und bereits am Sonntag hatte Paul Schröder die Gelegenheit, exklusiv mit Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert zu telefonieren:

  • cover play_arrow

    Oberbürgermeister Mike Schubert zur aktuellen Lage in Potsdam Paul Schröder

 

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Ihrer Ansprache zur Lage der Corona-Krise folgende noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich in der Krise an die getroffenen Regelungen zu halten. Ab sofort wolle man die Beschränkungen intensiv prüfen und zur Not auch mit Strafen bewehren. Hier die neuen Regelungen in der Übersicht:

BUND UND LÄNDER haben sich wie folgt geeinigt:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagestudios (therapeutische Massagen bleiben möglich), Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Mehr Infos und immer aktuelle Nachrichten zur Krise bei uns im Programm und hier.

0%