Service-Spezial zum Coronavirus – Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Stadt Potsdam informiert:

aufgrund der aktuellen Situation finden derzeit in der Stadtverwaltung Potsdam ausschließlich telefonische Sprechstunden statt. Ein Besuch ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Telefonnummern und E-Mails finden Sie auf https://vv.potsdam.de.

Die Stadt Potsdam informiert tagesaktuell auf der Internetseite www.potsdam.de/corona
und auf dem Twitterkanal lh_potsdam über die Lage zum Coronavirus in der Landeshauptstadt:

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an die Behördennummer
115

Für Fragen zum Coronavirus wenden Sie sich bitte an die Nummer
0331 289 1040.

Für Unternehmen gibt es die Hotline der Wirtschaftsförderung unter
0331 289 2888.

Ständig aktualisierte Zahlen und weitere Informationen finden Sie unter www.potsdam.de


Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Ihrer heutigen Ansprache zur Lage der Corona-Krise folgende noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich in der Krise an die getroffenen Regelungen zu halten. Ab sofort wolle man die Beschränkungen intensiv prüfen und zur Not auch mit Strafen bewehren. Hier die neuen Regelungen in der Übersicht:

BUND UND LÄNDER haben sich wie folgt geeinigt:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagestudios (therapeutische Massagen bleiben möglich), Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Wie Brandenburg sich verhalten wird und, ob es evtl. zusätzliche Erlässe geben wird, wird Ministerpräsident Dietmar Woidke um 19 Uhr bekanntgeben.

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Wir sammeln hier alle neuen Entwicklungen, informieren über Schließungen und Maßnahmen im öffentlichen Leben.

Weitere Einschränkungen in Potsdam

In einer Pressekonferenz gab Oberbürgermeister Mike Schubert am Samstag weitere Einschränkungen für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt:

  • Künftig müssen auch Frisörläden sowie Nagel- Kosmetik-, Sonnen und Tattoostudios schließen
  • Lebensmittelläden die nicht für die Grundversorgung nötig sind, dürfen nicht mehr offen haben
  • Cafés und Restaurants wird die Außenbestuhlung untersagt

Corona-Folgen: Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf

Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute in Potsdam mitteilten, besteht dieses Soforthilfeprogramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Finanzministerin Katrin Lange: „Die Folgen der Corona-Pandemie haben sehr schwerwiegende Auswirkungen auf Betriebe und Selbstständige. Das Land ergreift jetzt kurzfristig Maßnahmen zur direkten finanziellen Hilfe für die Betroffenen. Hier geht es nicht um Darlehen und Bürgschaften, sondern um echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Einer entsprechenden Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Finanzministerium heute zugestimmt. Der Haushaltsausschuss des Landtages hatte bereits in einem ersten Schritt außerplanmäßigen Ausgaben von 7,5 Mio. Euro zugestimmt, um so schnell wie möglich mit den geplanten Hilfsmaßnahmen beginnen zu können.“ Diese Mittel sollen nach erfolgtem Beschluss des Nachtragshaushaltes 2020 durch den Landtag aus dem bereits vorgestellten Rettungsschirm für das Land Brandenburg von insgesamt 500 Millionen Euro verstärkt werden.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Brandenburg ist geprägt von einer sehr kleinteiligen Wirtschaftsstruktur. Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Substanz unserer Wirtschaft ausmachen. Wir wissen, dass gerade der Mittelstand mit seinen vielen Klein- und Kleinstbetrieben oft nur über ein sehr dünnes finanzielles Polster verfügt. Wir setzen alles daran, den von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffenen Firmen schnell zu helfen. Mit diesen Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen wollen wir dazu beitragen, Insolvenzen infolge der Corona-Krise zu vermeiden.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu    2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,
  • bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,
  • bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der ILB veröffentlicht.

Zum anderen wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

Beide Programmteile sollen unbürokratisch und kurzfristig die im Zuge der Corona-Pandemie wirtschaftlich bedrohten Unternehmen und Freiberufler stützen.

Information:

Das Soforthilfeprogramm startet voraussichtlich ab kommender Woche Mittwoch, dem 25. März 2020.

Informationen zu dem Programm werden auf der Seite der Investitionsbank ILB veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen. www.ilb.de Erst mit dem Start des Programms können auch Anträge bearbeitet werden!

Volkspark und Liegewiese Freundschaftsinsel ab Freitag (20.3.) geschlossen

Der städtische Volkspark sowie die Liegewiesen auf der Freundschaftsinsel werden ab Freitag geschlossen. Das hat Oberbürgermeister Mike Schubert heute angeordnet. „Wir haben zur Stunde 30 bestätigte Fälle von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus in der Landeshauptstadt und müssen aufgrund inzwischen langer Wartezeiten auf die Testergebnisse davon ausgehen, dass die Zahl deutlich höher ist als bekannt. Um die weiterhin dynamische Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen, werden wir unseren städtischen Volkspark und die Liegewiese der Freundschaftsinsel bis auf Weiteres schließen“, so Schubert. Von den 30 bestätigten Fällen der Virusinfektion wird aktuell einer stationär behandelt. Etwa 250 Menschen sind derzeit als Kontaktpersonen ersten Grades in häuslicher Isolation.

„Wir appellieren nochmals an alle Potsdamerinnen und Potsdamer: Nehmen Sie die Situation ernst“, so Schubert. Auch die Spielplätze der Landeshauptstadt, die seit Dienstag geschlossen sind, werden mit Flatterbändern und Schildern versehen. Denn noch immer werden die Spielanlagen genutzt. Zudem sollen alle privaten Spielplätze, die aufgrund der Spielplatzverordnung der Landeshauptstadt von Hauseigentümern gebaut worden sind, ebenfalls geschlossen werden.

Im Potsdamer Süden laufen derzeit die Vorbereitungen zum Aufbau eines Screening-Zentrums. Menschen, die nach Kriterien des Robert-Koch-Institutes auf das Coronavirus getestet werden sollten, erhalten hier einen Abstrich. Die Eröffnung des Zentrums in der Pietschkerstraße ist am Freitag um 9 Uhr geplant. Hierfür appelliert die Landeshauptstadt Potsdam noch einmal gemeinsam mit der kassenärztlichen Vereinigung an niedergelassene Ärzte und medizinische Fachangestellte, sich am Aufbau dieses Zentrums zu beteiligen und vor Ort zu unterstützen. Kontakt kann dazu bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg unter info@kvbb.de aufgenommen werden.

Seit Mittwoch können sich Bürgerinnen und Bürger zu den aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit den geltenden Allgemeinverfügungen über eine Hotline der Landeshauptstadt Potsdam informieren. Die Hotline ist zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr unter (0331) 289 1040 zu erreichen. Mehr Informationen zur aktuellen Lage sind online abrufbar unter www.potsdam.de/corona.

Bei Fragen von Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern sowie Selbstständigen steht die Hotline der Wirtschaftsförderung unter Telefon (0331) 289 2888 zur Verfügung.

Die aktuelle Situation führt auch im Rathaus zu Einschränkungen. Sämtliche Sprechzeiten werden ausgesetzt. Es bleibt ab heute die KfZ-Behörde für den privaten Kundenverkehr geschlossen. Das Standesamt ist nur noch per E-Mail standesamt@rathaus.potsdam.de oder telefonisch erreichbar. Und auch das Bürgerservice-Center schließt, einzig An- und Ummeldungen sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Im Bürgerservice-Center bleiben die bereits vereinbarten Termine bestehen. Weitere Infos zu Anliegen im Bürgerservice-Center erhalten Sie unter der Telefonnummer (0331) 289 1111.

 

Kabinettsitzung Brandenburg und Berlin: Entschlossen und gemeinsam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Die Landesregierungen Brandenburgs und Berlins zeigen einen engen Schulterschluss zur Eindämmung des Corona-Virus. Das machten Ministerpräsident Dietmar Woidke und der Regierende Bürgermeister Michael Müller heute nach einer gemeinsamen Kabinettsitzung mit den zuständigen Ressortchefinnen und -chefs in Potsdam deutlich.

Woidke und Müller: „Das Virus kennt keine Grenzen. Das gilt erst recht für unsere eng verflochtene Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Senat und Landesregierung werden sich zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Region und bei der Sicherung der medizinischen Versorgung weiterhin intensiv abstimmen. Unser Dank und unser Respekt gilt allen Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen, bei der Polizei und Feuerwehr, den Hilfsorganisationen, Verkehrsunternehmen und den Versorgungseinrichtungen.“

Beide Länder sind sich bewusst, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie die Schließung von Schulen und Kitas drastische Eingriffe in das Leben der Bevölkerung darstellen. Woidke und Müller: „Wir ergreifen diese Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit aller Menschen. Wir bitten dafür um Verständnis. Und wir versichern: die Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs – wie Lebensmittel, Getränke, Apothekenprodukte – bleibt gesichert.“

Beide fordern die Bürgerinnen und Bürger dringend auf, soweit als möglich auf soziale Kontakte zu verzichten. Nur dadurch könne das Virus eingedämmt werden. Anderenfalls könnten weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden, zum Beispiel Ausgangssperren.

Nach Überzeugung beider Landesregierungen zeigt sich der große Nutzen der gemeinsamen Krankenhausplanung gerade jetzt in Pandemie-Zeiten. Beide Länder stimmten die Notfallversorgung genauso miteinander ab wie den Aufbau weiterer Intensivkapazitäten auf Grundlage des Bundes-Grobkonzeptes „Infrastruktur Krankenhaus“.

Die Kapazitäten im gemeinsamen Landeslabor Berlin-Brandenburg sollen weiter ausgebaut werden. Das Landeslabor wird einen Schwerpunkt auf die Testung von Angehörigen kritischer Infrastrukturen legen.

Die Notfallkrankenhäuser in der Hauptstadtregion sind aufgefordert, alle verschiebbaren Versorgungen und Operationen, soweit medizinisch vertretbar, zurückzustellen. Alle notwendigen Behandlungen ohne Corona-Bezug werden aber durchgeführt. Da das Zurückstellen verschiebbarer Behandlungen bei vielen Krankenhäusern zu Liquiditätsengpässen führen kann, werden sich beide Länder beim Bund dafür einsetzen, dass dieser die entsprechenden Gesetze ändert, die Liquidität der Krankenhäuser sichert und Einnahmeausfälle durch verschobene Behandlungen ausgleicht. Auch soll der Bund dafür sorgen, dass die Schnittstellen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Informationsfluss zwischen den KVen und den Ländern und Kommunen weiter verbessert werden.

Beide Landesregierungen betonen, dass die Schülerinnen und Schüler in Berlin und Brandenburg des Abiturjahrgangs ihr Abitur 2020 ablegen können werden.

Mit Blick auf die gravierenden Folgen der Einschränkung des öffentlichen Lebens auf Unternehmen und Kulturschaffende wollen beide Länder ihre Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Kultur miteinander abstimmen.

Beide Landesregierungen halten den Öffentlichen Personenverkehr für wichtig, um die Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen zu ihrer Arbeit zu bringen. Auf der anderen Seite besteht in Bussen und Bahnen ein Infektionsrisiko, das weiter beobachtet werden muss. Zum weiteren Vorgehen werden sich beide Länder eng austauschen.

20 neue Corona-Virus-Fälle in Brandenburg bestätigt.

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 im Vergleich zum Vortag um 20 erhöht. Damit gibt es derzeit insgesamt 114 Menschen in Brandenburg, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden (Stand: 17.03.2020, 16:00 Uhr). Das teilt das Gesundheitsministerium mit.

In Potsdam gibt es aktuell 13 bestätigte Corona-Fälle in Potsdam. Es gebe 167 Kontaktpersonen, die mit Infizierten in Kontakt gewesen und nun in Quarantäne seien.

Eine weitere Erkrankung wurde in Potsdam-Mittelmark in Treuenbrietzen gemeldet. Rund 80 Personen sind hier in häuslicher Isolation.

Einschränkungen des öffentlichen Leben in Brandenburg

Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vorerst bis zum 19. April weiter eingeschränkt. Das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Dietmar Woidke beschloss dazu heute die angekündigte Rechtsverordnung. Woidke: „Die gestern mit der Bundeskanzlerin und den anderen Bundesländern einvernehmlich getroffenen Festlegungen dienen einem Ziel: Die Ausbreitung des Virus muss verlangsamt werden, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann.“ Er stellte die Verordnung gemeinsam mit Justizministerin Susanne Hoffmann im Anschluss vor. Im Kabinett informierte zudem Finanzministerin Katrin Lange über die geplante finanzielle Unterstützung von Betroffenen.

Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten damit am morgigen Mittwoch entscheidende Festlegungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger in Kraft. Woidke: „Ich bitte dafür im Namen der gesamten Landesregierung um Verständnis. Wichtig sind jetzt Besonnenheit, Zusammenhalt und das Funktionieren der kritischen Infrastruktur. Mein Dank gilt allen, die mit großem Engagement dafür kämpfen, damit die Pandemie eingedämmt werden kann. Dank auch den kommunalen Einrichtungen auf Gemeinde- oder Kreisebene für die gute Kooperation.“

Die beschlossene Rechtsverordnung regelt unter anderem das Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden. Wenn sich weniger als 50 Menschen zusammenfinden, gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten. Beispielsweise fallen Gottesdienste unter diese Regelung.

Außerdem müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Damit können in großen Einkaufsmalls diese Verkaufsbereiche geöffnet bleiben. Für all diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung (bis 19. April) aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.Geschlossen für das Publikum werden auch Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen.

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios ist untersagt. In besonderen Einzelfällen können vor Ort Ausnahmen gewährt werden. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.

Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ähnlichen Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Landeshauptstadt Potsdam ergreift weitere Maßnahmen zur Eingrenzung des Virus

Das hat die Stadt in einer entsprechenden Pressekonferenz am Montagnachmittag mitgeteilt.

    • Clubs werden geschlossen
    • Veranstaltungen mit mehr als 50 Menschen werden untersagt, unter 50 Menschen müssen Kontaktdaten erfasst werden
    • Reine Kneipen, Clubs, Kinos und Fitnessstudios werden geschlossen.
    • Krankenhäuser in Potsdam müssen ihre personellen Ressourcen schwerpunktmäßig auf Patienten mit Coronaverdacht lenken. Zusätzlich gibt es ein Besuchsverbot.
    • In Restaurants muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden

Die Reglungen gelten ab Dienstag, 17.3.2020.

Veränderung im Potsdamer Stadtverkehr

In Zusammenhang mit den Auswirkungen des Corona-Virus und den aktuellen Schulschließungen passen die Potsdamer Verkehrsbetriebe ihr Angebot an. Bei der ViP Ver-kehrsbetrieb Potsdam GmbH gilt von Mittwoch, 18.03.2020, bis Freitag, 17.04.2020, der Ferienfahrplan gilt. Fahrpläne in der elektronischen Fahrplanauskunft unter www.vbb.de/fahrinfo und in der VBB-App „Bus&Bahn“ werden erst zum Mittwoch, 18.03.2020, aktualisiert. Nutzen Sie daher auch die Fahrpläne, die auf der Internetseite als PDF-Dokument zum Download bereitstehen, die Fahrplanflyer in den Kundenzentren sowie die Aushänge an den Haltestellen.

So regelt Potsdam die Notfall-Betreuung der Kinder ab Mittwoch

Die Kindertagesbetreuungsstandorte schließen ab Mittwoch, 18. März, vorerst bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020). Die Landeshauptstadt Potsdam hält für das sogenannte „strukturrelevante“ Personal (in Anlehnung an die Definition des Bundesministeriums des Innern: Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) Notfallbetreuungsplätze vor. Eine Betreuung wird für die Kinder bis einschließlich 6. Jahrgangsstufe (Grundschulalter) ermöglicht. Ermöglicht werden soll die Betreuung allen in strukturrelevanten Bereichen in Potsdam tätigen Personen, unabhängig vom Wohnort (Arbeitsortprinzip).

Ob Sie unter die Begrifflichkeit „strukturrelevantes“ Personal fallen, entnehmen Sie bitte der Anlage „Definition Arbeitsfelder der kritischen Infrastruktur“. Abweichungen hiervon sind derzeit nicht vorgesehen.

Einen Betreuungsplatz erhalten können nur Alleinerziehende in den benannten Berufszweigen sowie Familien in denen beide Elternteile im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind. In diesen Fällen muss von den Arbeitgebern beider Elternteile jeweils eine Bescheinigung beigebracht werden.

Um einen dieser Betreuungsplätze zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, den nachfolgenden Antrag inkl. der Arbeitgeberbescheinigung im Vorfeld der Betreuung vorzulegen. Diese ist Grundlage für ein Testat, dass ein Betreuungsbedarf erforderlich ist. Nur mit diesem Testat erhalten sie Zugang zu einem Notfallbetreuungsstandort. Es wird zunächst davon ausgegangen, die Kinder in ihren angestammten Standorten zu belassen. Dies kann jedoch nicht zwingend gewährleistet werden.

Bitte reichen Sie die Bescheinigung per Mail Notbetreuung@rathaus.potsdam.de oder per Fax (0331) 289842240 ein. Täglich in der Zeit von 9-18 Uhr können Sie die Bescheinigung auch beim Kita Tipp, Rathaus Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Raum 106 abgeben.

Sofern mehr berechtigte Betreuungsanfragen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt eine Priorisierung durch die Landeshauptstadt Potsdam.

Bitte prüfen Sie eingehend im Vorfeld einer Antragstellung, welche Betreuungsbedarfe sich durch Ihr soziales oder familiäres Umfeld sicherstellen lassen. Verzichten Sie jedoch bitte auf die Sicherstellung der Betreuung durch die Großeltern, also durch eine der gefährdeten Gruppen.

Die Notplätze sind begrenzt und sollten dem Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, der keine anderen Möglichkeiten der Versorgung hat. Weitere Fragen und Antworten zum Thema Kita-Notbetreuung finden Sie unter www.potsdam.de

Stadtverordnetenversammlung will handlungsfähig bleiben

Peter Heuer, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung erklärte am 15.3.2020 folgendes: „Auch wenn ohne Frage alle Maßnahmen des Gesundheitsschutzes oberste Priorität genießen, gilt es daneben auch das politische Leben zu restrukturieren und handlungsfähig zu organisieren.

Dazu wird es am Montag eine Videokonferenz mit dem Oberbürgermeister, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und den Fraktionsvorsitzenden geben.

Am Dienstag tagt das Präsidium der Stadtverordnetenversammlung.

Ziel ist es u.a. Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden zu ermöglichen, Formen und Intervalle der Kommunikation festzulegen sowie sichere Informationsketten zu gewährleisten.

Voraussichtlich werden auch die folgenden Ausschüsse KA, RPA und SBWL vertagt, eine abschließende Entscheidung darüber erfolgt am Montag.“

Aufpassen bei Fake-News

Achtung Fake News: Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Bundesministerium für Gesundheit / die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT! Diese und ähnliche Falschinformationen über Ibuprofen oder vermeintliche Wundermittel aus Kanada verunsichern gerade viele Bürgerinnen und Bürger. Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen und sie richtig zu stellen. Also immer überlegen, woher die Meldung/Quelle stammen könnte! Die Falschmeldungen sorgten am Samstag wieder für lange Schlangen in den Supermärkten und unüberlegten Hamsterkäufen. Die Grundversorgung mit Lebensmitteln in Supermärkten in Berlin und Brandenburg ist laut Handelsverband (HDE) gesichert. Die Lager seien jetzt vor Ostern gut gefüllt, sagte Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des HDE Berlin-Brandenburg.

Schulen und Kitas in Brandenburg

Kitas und Schulen ab Mittwoch zu: Tagespflegestellen können geöffnet bleiben

Wie schon am Freitag vermeldet von der Landesregierung wird es an Kitas und Horten eine Notbetreuung für Kindern von Eltern bestimmter Berufsgruppen geben. Dies betrifft z. B. medizinisches Personal, Polizei, zentrale Bereiche der Verwaltung von Kommunen, Kreisen und Land, Rechtspflege, aber auch Mitarbeiter von Versorgungseinrichtungen wie Energie und Logistik. Derartige Regelungen wird es auch für die Kitabetreuung geben. Tagespflegestellen können aber grundsätzlich geöffnet bleiben.

ab Mittwoch keine Betreuung und Unterricht

Späterer Semesterbeginn – Abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen notwendig

veröffentlicht am 13.03.2020 auf www.brandenburg.de

In Brandenburg finden zur Eindämmung der Corona-Epidemie ab Mittwoch landesweit an Kitas und Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht statt. Dies ist in der aktuellen Beurteilung durch die medizinische Expertise begründet. Für die staatlichen Fachhochschulen und Universitäten wird der Beginn der Präsenzveranstaltungen im Sommersemester auf den 20. April 2020 verlegt. Es wird die Absage von nicht notwendigen Veranstaltungen empfohlen. Beim Innenministerium wird das Koordinierungszentrum aktiviert. Darauf verständigte sich heute die Landesregierung auf einer von Ministerpräsident Dietmar Woidke einberufenen Sondersitzung des Brandenburger Kabinetts.

In einer Telefonschaltkonferenz wurde dies heute Mittag mit den Kreisen, kreisfreien Städten und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Ein zusätzliches Treffen mit diesen Gremien findet am morgigen Samstag in der Staatskanzlei statt (11.00 Uhr Zusammenkunft; 14.00 Uhr Pressekonferenz).

Bei den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus stehen für die Landesregierung „die Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Staates mit der medizinischen Versorgung sowie den Hilfs- und Sicherheitsdiensten im Vordergrund“. Das betonten Ministerpräsident Dietmar Woidke und die stellvertretenden Ministerpräsidenten, Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, im Anschluss an die Kabinettssitzung. Mit dem Land Berlin erfolgt laufend eine enge Abstimmung. Für den 18. März ist eine gemeinsame Kabinettssitzung in Potsdam vorgesehen.

In den Kommunen soll eine Notbetreuung für Kinder und Schüler organisiert werden. In Einzelfällen gab es beziehungsweise wird es bereits vor Mittwoch Schließungen geben. Dies gilt z. B. für Potsdam aufgrund konkreter Verdachtsfälle.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Kinder und Jugendliche gelten als nicht besonders gefährdet. Es geht in erster Linie um die Reduzierung sozialer Kontakte. Dazu können Schulen und Kitas einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Notfallbetreuung für Kinder von 0 Jahren bis zur Jahrgangsstufe 6 wird sichergestellt. Die Lehrkräfte werden die Kinder und Jugendlichen direkt oder im Rahmen der bestehenden Netzwerke digital mit Aufgaben versorgen. Die Abiturprüfungen werden auch in 2020 abgelegt werden können.“

Woidke informierte die Mitglieder der Landesregierung über die Ergebnisse der gestrigen Gespräche zum Corona-Virus im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz und beim Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. Woidke: „Notwendig ist ein abgestimmtes Vorgehen im Bund und auf Landesebene unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Die gestrige Vereinbarung ist eine gute Voraussetzung, um die Ausbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen. Zugleich meine Bitte an die Brandenburgerinnen und Brandenburger: Geht mit Besonnenheit und Vernunft mit der jetzigen Situation um. So bedauerlich dies auch sein mag, bedeutet dies den Verzicht auf Veranstaltungen und manche sozialen Kontakte. Aber meine Bitte: Keine Hamsterkäufe, Ruhe bewahren. “

Die in der Landesregierung abgestimmte und gestern veröffentlichte Anweisung des Gesundheitsministeriums an die Kreise und kreisfreien Städte sichert ein abgestimmtes Vorgehen in Brandenburg. Das betrifft zum Beispiel die Begrenzung von Teilnehmern bei öffentlichen Veranstaltungen auf 1.000 Personen. Für bestimmte Personengruppen wurden Betretungsverbote zum Beispiel für Krankenhäuser, Pflegeheime und Schulen festgelegt.

Ursula Nonnemacher: „Die von uns verfügten Vorsorgemaßnahmen zielen darauf ab, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Sonst könnte unser Gesundheitssystem überfordert werden, was wiederum zum deutlichen Anstieg der Erkrankungen führen würde. Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch für die Schließung von Schulen und Kitas entschieden. Sichergestellt wird aber eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern zur Aufrechterhaltung von medizinischer Versorgung, Verwaltung und kritischer Infrastruktur dringend benötigt werden. Jetzt gilt es, dass wir uns auf eine Vielzahl von behandlungsbedürftigen Covid-19 Erkrankten vorbereiten. Dazu ist der Einsatzfähigkeit des medizinischen und pflegerischen Personals, der Priorisierung von Behandlungen und der Bereitstellung von Kapazitäten der Intensivtherapie besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Besonnenheit aufgerufen und zur Vorsorge. Mit den bekannten Hygiene-Maßnahmen – regelmäßiges Händewaschen sowie dem Verzicht auf Händeschütteln – kann man dazu beitragen, dass die Verbreitung des Virus eingedämmt wird.“

Öffentlicher Nahverkehr

Ab sofort werden in den Bussen der ViP alle Türen für den Einstieg freigegeben. Die sonst übliche Vordereinstiegskontrolle wird dadurch aufgehoben. Die Maßnahme dient dazu, die Gefährdung des Fahrpersonals zu verringern. Auf Grund der vorhandenen Automaten ist der Fahrausweiserwerb in den Bussen möglich. Um die Fahrer an ihrem Arbeitsplatz besser zu schützen, wird jeweils an der ersten Tür im Fahrzeug durch Absperrbänder der Eingangsraum halbiert. Damit wird der Abstand zwischen Fahrern und einsteigenden Fahrgästen vergrößert. Die ViP hat damit begonnen, die Tagesreinigung aller Straßenbahnen und Busse um die Desinfektion aller Haltestangen und sonstigen Kontaktflächen zu erweitern. Dies wird entsprechend der Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln und personeller Kapazitäten der Reinigungsfirmen erfolgen.

Was tun, wenn ich Symptome spüre?

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