Wer? Wie? Was? Alles zur Brandenburger Kommunalwahl am 9. Juni
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Wer? Wie? Was? Alles zur Brandenburger Kommunalwahl am 9. Juni

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Am 9. Juni heißt es viele Kreuze setzen: Die Kommunalwahl steht an. Aber wen oder was wählen wir da eigentlich? Zahlentechnisch sieht es so aus:

  • 14 Kreistage
  • 413 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen
  • 271 ehrenamtliche Bürgermeister
  • 1317 Ortsbeiräte und 144 Ortsvorsteher

 

Und was machen die alle für uns? Hier beantworten wir Euch die wichtigsten Fragen:

Was sind Kommunalwahlen?

Bei den Kommunalwahlen werden alle 5 Jahre Kreistage, Gemeindevertretungen, Sadtverordnetenversammlungen, Bürgermeister, Ortsbeiräte und Ortsvorsteher gewählt. Die Kommunen kümmern sich um die Angelegenheiten der Menschen vor Ort – zum Beispiel, ob Anwohnerparkausweise teurer werden, die Dortustraße autoarm wird oder wer welche Sportplätze benutzen darf.

Die Kommunalwahlen sind wichtig, weil wir mit unserer Stimme statt einer Partei individuelle Menschen wählen – nämlich unsere direkten Interessenvertreter.

Der Kreistag

Der Kreistag übernimmt die Verwaltung der Landkreise (Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Havelland und Co.). Die Mitglieder der Kreistage werden gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter ist hingegen angestellt. 

Entweder steht der Landrat an der Spitze des Kreistags oder ein eigens gewählter Präsident/Vorsitzender. In Brandenburg trifft Letzteres zu – wir haben in jedem Landkreis einen Kreistagsvorsitzenden. Der Kreistag entscheidet zum Beispiel über den ÖPNV, die Müllabfuhr oder jüngst über die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete.

Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen

Grundsätzlich gilt in Brandenburg, dass Gemeinden Gemeindevertretungen und Städte Stadtverordnetenversammlungen wählen. Aufgabentechnisch machen die beiden aber dasselbe. Sie sind zum Beispiel dafür zuständig, den Haushalt zu verabschieden, neue Wohngebiete zu erschließen oder zu kontrollieren, ob die Verwaltung so arbeitet, wie sie soll. 

An der Spitze der Gemeinderäte und Stadtverordnetenversammlungen steht ein Bürgermeister, in den kreisfreien Städten (Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder)) ein Oberbürgermeister. Sie halten regelmäßige Sitzungen, um über verschiedene Anträge zu diskutieren und abzustimmen.

Ehrenamtliche Bürgermeister

Bürgermeister stehen an der Spitze der Gemeindevertretungen bzw. der Stadtverordnetenversammlungen. Sie kümmern sich um die Verwaltung und repräsentieren die Gemeinde, zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen. In den vier kreisfreien Städten, darunter Potsdam, heißen sie Oberbürgermeister.

Ehrenamtliche Bürgermeister sind im Gegensatz zu hauptamtlichen Bürgermeistern keine Beamten. Erstere werden alle fünf Jahre gewählt, letztere alle acht Jahre. Ehrenamtliche Bürgermeister gibt es in sogenannten amtsangehörigen Gemeinden – davon haben wir in Brandenburg 235 inklusive 31 amtsangehörige Städte. Beispielsweise werden für Borkheide, Borkwalde, Brück, Golzow, Linthe und Planebruch neue Bürgermeister gewählt, weil sie alle zum Amt Brück gehören.

Ortsbeiräte und Ortsvorsteher

Ortsbeiräte und Ortsvorsteher haben eine wesentlichen Aufgabe – zwischen den Bürgern in ihrem Ortsteil (z.B. Fahrland, Eiche, Groß Glienicke) und den Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlungen zu vermitteln. 

Sie können zwar nicht so viel entscheiden, müssen aber zumindest angehört werden. Zum Beispiel, wenn es darum geht, wie mit Straßen und öffentlichen Einrichtungen umgegangen wird und wie bestimmte Flächen genutzt werden dürfen. Sie können außerdem für ihren Ortsteil Vorschläge machen und Anträge stellen.

Welche Parteien treten an?

Diese Parteien stellen Kandidaten – wichtig ist, dass bei der Kommunalwahl keine Parteien, sondern einzelne Vertreter der Parteien gewählt werden.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Die Linke (Die Linke)

Freie Demokratische Partei (FDP)

Alternative für Deutschland (AfD)

Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/Freie Wähler)

Basisdemokratische Partei Deutschland (Die Basis)

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)

Piratenpartei Deutschland (Piraten)

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige)

Die Heimat (Heimat)

Volt Deutschland (Volt)

Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Gerechtigkeit)

V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Partei der Humanisten (PdH)

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)

Familien-Partei Deutschlands (Familie)

Der Dritte Weg (III. Weg)

Bündnis Deutschland

Wer darf wählen?

Es dürfen alle Bürger wählen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Dazu gehören auch Menschen aus anderen EU-Staaten, die hier leben.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird in den Wahllokalen der Städte und Gemeinden. Bis zum 19. Mai hattet ihr Post mit eurer Wahlbenachrichtigung im Briefkasten, auf der das Wahllokal inklusive Öffnungszeiten drauf steht. Dazu besteht die Möglichkeit der Briefwahl, für die ihr euch noch bis zum 7. Juni um 18 Uhr in ihrer Gemeinde anmelden könnt. Dafür reicht ein formloser Antrag, schriftlich oder mündlich.

Ich weiß nicht, wen ich wählen soll (Wahl-o-Mat)…

Zumindest für Potsdam gibt es einen Wahl-O-Maten, wie man ihn für die Landtags-, Bundestags- und Europawahl kennt. Er wurde von Forschern der Universität Potsdam entwickelt

Anhand von 40 Fragen können die Wählerinnen und Wähler herausfinden, welche Partei, welche Wählergruppe, oder welcher Einzelkandidat mit den eigenen Ansichten am meisten übereinstimmt.

Wir haben mit Philipp Thomeczek von der Uni Potsdam darüber gesprochen:

 

Zum Voto Wahl-o-Mat für Potsdam geht es HIER!

Wer hat bei den Kommunalwahlen 2019 gewonnen?

Zu beachten: Parteien spielen bei den Kommunalwahlen nicht die wichtigste Rolle. Es werden keine Parteien gewählt, sondern Vertreter der Parteien. Die Prozentzahlen ergeben sich aus der Anzahl an Vertretern, die gewählt wurden und ihrer jeweiligen Parteizugehörigkeit.

CDU: 18,3%

SPD: 17,7%

AfD: 15,9%

Linke: 14,1%

Grüne: 11,1%

BVB/Freie Wähler: 6,3%

FDP: 4,9%

Bauernpartei: 3,3%

Sonstige: 8,5%

Quelle

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