Sonderregelungen für Kurzarbeit bis Ende Juni verlängert
Das geht aus einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit hervor.
Kurzarbeiter, die auf mehr als die Hälfte ihres Nettoeinkommens verzichten müssen, können ihr Kurzarbeitergeld auf bis zu 80% des entfallenen Lohns aufstocken.
Außerdem dürfen Minijobs neben der eigentlichen Arbeit weiterhin ohne Abzüge ausgeübt werden.
