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Rund 580 neue Wohnungen in Potsdam geplant – Stadt beschließt auch besseren Mieterschutz

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In Potsdam könnten in den kommenden Jahren rund 580 neue Wohnungen entstehen. Die Stadtverordneten haben mehrere Bauvorhaben auf den Weg gebracht. Gleichzeitig soll eine neue soziale Erhaltungssatzung die Bewohner der Brandenburger Vorstadt besser vor Verdrängung schützen.

Neue Wohnungen in Babelsberg, an der Heinrich-Mann-Allee und Behlertstraße

Mit mehreren Beschlüssen wollen die Stadtverordneten den Wohnungsbau in Potsdam voranbringen. Insgesamt geht es um rund 580 neue Wohneinheiten an verschiedenen Standorten der Landeshauptstadt.

Geplant sind unter anderem:

  • Babelsberg: An der Wetzlarer Straße sollen 163 Wohnungen entstehen. Ein Teil davon ist mit Mietpreisbindungen vorgesehen.
  • Heinrich-Mann-Allee: Hier könnten rund 72 zusätzliche Wohnungen gebaut werden.
  • Behlertstraße: Auf dem Grundstück Behlertstraße 3a ist ein Studierendenwohnheim mit 344 Wohnplätzen geplant.

Die Projekte sollen dazu beitragen, zusätzlichen Wohnraum in Potsdam zu schaffen. Wann die einzelnen Bauvorhaben umgesetzt werden, steht noch nicht fest.

Brandenburger Vorstadt soll besser vor Verdrängung geschützt werden

Neben dem Wohnungsbau haben die Stadtverordneten auch eine neue soziale Erhaltungssatzung für die Brandenburger Vorstadt beschlossen.

Diese soll verhindern, dass die bestehende Wohnbevölkerung durch bestimmte bauliche Veränderungen und Modernisierungen zunehmend verdrängt wird.

Mit der Satzung erhält die Stadt zusätzliche Möglichkeiten, entsprechende Maßnahmen zu prüfen und zu regulieren. Sie tritt nach ihrer offiziellen Bekanntmachung in Kraft.

Nach Babelsberg Nord und der Teltower Vorstadt Süd wäre die Brandenburger Vorstadt damit das dritte Gebiet in Potsdam mit einer solchen Regelung.

Mehr Wohnraum und Schutz für bestehende Mietverhältnisse

Mit den Beschlüssen verfolgt die Landeshauptstadt zwei Ziele: Einerseits soll neuer Wohnraum entstehen, andererseits sollen bestehende Wohnverhältnisse besser geschützt werden.

Ob und wann die geplanten Wohnungen tatsächlich gebaut werden können, hängt von den weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren ab.

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