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Potsdam: So könnt ihr der Weitergabe eurer Meldedaten widersprechen

person Charly Dethloff
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Name, Adresse oder Angaben zu einem Jubiläum: In bestimmten Fällen darf die Stadt Potsdam Daten aus dem Melderegister weitergeben. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Darauf weist die Landeshauptstadt jetzt alle Potsdamer ab 16 Jahren hin.

Wann dürfen Daten weitergegeben werden?

Das Bundesmeldegesetz erlaubt die Weitergabe bestimmter Meldedaten in festgelegten Fällen. Dazu gehören beispielsweise Name und Anschrift für Wahlwerbung von Parteien und Wählergruppen – allerdings nur innerhalb der sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung.

Auch bei Alters- oder Ehejubiläen dürfen bestimmte Informationen an Mandatsträger sowie Presse und Rundfunk übermittelt werden. Eine Weitergabe kann außerdem an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften erfolgen, wenn Familienangehörige diesen angehören.

Potsdamer können widersprechen

Wer eine solche Weitergabe nicht möchte, kann bei der Stadt eine sogenannte Übermittlungssperre beantragen. Der Widerspruch ist persönlich, schriftlich oder online möglich.

Das entsprechende Formular und den Online-Dienst gibt es auf der Internetseite der Stadt unter der Dienstleistung „Übermittlungssperre Melderegister“. Ein ausgefüllter Antrag kann außerdem an das Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam geschickt werden.

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