Polizei erlaubt künftig Tattoos an Hals und Händen
Brandenburgs Polizei will ihre Regeln für das Erscheinungsbild im Dienst lockern.
Künftig sollen zum Beispiel Tattoos an Hals und Händen grundsätzlich erlaubt sein – solange sie politisch neutral sind und nicht menschenverachtend, gewaltverherrlichend oder sexistisch wirken.
Auch permanentes Make-up soll erlaubt sein, sichtbare Piercings und größere Ohr-Tunnel dagegen nicht.