Fahren ohne Fahrerlaubnis in PP Am Stern
Ein 44-jähriger Autofahrer wurde von Beamten der Autobahnpolizei an der BAB 115, Parkplatz „Am Stern“ kontrolliert. Hierbei wurden die Daten des Halters zunächst mit dem polizeilichen Auskunftssystem abgeglichen und festgestellt, dass keine Fahrerlaubnis mehr vorliegt und dieser seitdem kein Kraftfahrzeug mehr fahren durfte. Der vorgezeigte Führerschein, welchen der Fahrer als Kopie mitführte, war auf eine andere Person ausgestellt. Nach Prüfung seiner Identität auf dem Polizeirevier stellte sich die missbräuchliche Nutzung der Kopie heraus, da es sich nun doch um den Halter selbst handelte, entsprechende Verfahren gegen den Beschuldigten wurden eingeleitet.