Brandenburg stattet Gerichtsvollzieher mit Schutzwesten aus
Brandenburgs Gerichtsvollzieher sollen bei Außenterminen künftig besser geschützt werden. Wie die MAZ berichtet, werden in den kommenden Wochen Schutzwesten für insgesamt 115 bereits tätige und angehende Gerichtsvollzieher bereitgestellt. Hintergrund sind mögliche Gefahrensituationen bei Einsätzen – etwa bei Pfändungen oder Zwangsräumungen. Eine Pflicht, die Westen zu tragen, gibt es allerdings nicht.