Betrunken und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs auf der Bundesautobahn 10
In der Nacht zu Dienstag führten Polizisten eine Verkehrskontrolle bei einem 33-jährigen Autofahrer durch. Dabei konnte der Mann keinen gültigen Führerschein vorlegen. Eine Abfrage in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass seine Fahrerlaubnis bereits beschlagnahmt und für ungültig erklärt worden war. Zudem ergab ein Alkoholvortest einen Wert von 2,13 Promille.
Die Polizei ordnete eine Blutprobenentnahme an, die anschließend durchgeführt wurde. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Trunkenheit im Verkehr ein.