Abwahlverfahren gegen Bernd Rubelt kann starten: 29 Unterschriften erreicht
Das Verfahren zur möglichen Abwahl von Potsdams Baubeigeordnetem Bernd Rubelt nimmt die nächste Hürde. Für den Antrag sind 29 Unterschriften zusammengekommen. Damit ist die notwendige einfache Mehrheit erreicht. Eine Entscheidung über Rubelts tatsächliche Abwahl könnte Anfang November fallen.
Der Antrag auf Abwahl des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt ist damit formal auf den Weg gebracht. Insgesamt haben 29 Stadtverordnete beziehungsweise Oberbürgermeisterin Noosha Aubel den Antrag unterzeichnet.
Unter den Unterzeichnern sind Mitglieder von SPD, Grünen/Volt, Die Andere und Die Linke. Hinzu kommen der Einzelstadtverordnete Andreas Menzel und Oberbürgermeisterin Noosha Aubel. Von CDU, AfD, Freien Wählern, BfW und FDP kamen keine Unterschriften.
38 Stimmen für tatsächliche Abwahl notwendig
Mit den 29 Unterschriften ist Rubelt noch nicht abgewählt. Sie sorgen zunächst dafür, dass das eigentliche Abwahlverfahren eingeleitet werden kann.
Für die endgültige Entscheidung gelten höhere Anforderungen: Mindestens zwei Drittel der Stadtverordneten müssten einer Abwahl zustimmen. Dafür wären 38 Stimmen erforderlich.
Zwischen dem Antrag und einer Abstimmung müssen zudem mindestens sechs Wochen liegen. Damit könnte die Entscheidung frühestens in der Stadtverordnetenversammlung am 4. November fallen.
Politischer Konflikt um Rubelt
Der Auseinandersetzung vorausgegangen war ein Vertrauenskonflikt um Rubelt. Hintergrund ist unter anderem dessen Besuch einer Veranstaltung, bei der Positionen vertreten wurden, die den menschengemachten Klimawandel infrage stellen.
Rubelt bezeichnete den Besuch als private Angelegenheit. Kritiker warfen ihm vor, sich nicht ausreichend von dort vertretenen Aussagen distanziert zu haben. Innerhalb der Potsdamer Politik wird sowohl dieser Vorgang als auch die Frage einer Abwahl unterschiedlich bewertet.
Oberbürgermeisterin Noosha Aubel hat den Abwahlantrag ebenfalls unterzeichnet.
Damit ist die erste formale Hürde genommen. Ob am Ende auch die erforderlichen 38 Stimmen für eine Abwahl zusammenkommen, entscheidet sich erst bei der eigentlichen Abstimmung.