Brandenburg plant mehr Videoüberwachung an öffentlichen Orten
Bahnhöfe, Parkanlagen und andere öffentliche Plätze könnten in Brandenburg künftig häufiger mit Kameras überwacht werden. Das Innenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der den kommunalen Ordnungsbehörden dafür zusätzliche Möglichkeiten geben soll. Beschlossen ist die Neuregelung noch nicht.
Kameras bei erhöhter Kriminalitätsgefahr
Videoüberwachung soll dem Entwurf zufolge unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dazu zählen Orte mit einer erhöhten Kriminalitätsgefahr sowie besonders zu schützende Einrichtungen. Als mögliche Einsatzorte werden unter anderem Bahnhöfe und Parkanlagen genannt.
Auch bei größeren Menschenansammlungen könnten Aufnahmen erlaubt werden, wenn konkrete Hinweise auf mögliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen.
Aufnahmen könnten einen Monat gespeichert werden
Eine dauerhafte Beobachtung der Kamerabilder in Echtzeit ist dabei nicht unbedingt vorgesehen. Stattdessen sollen die Aufnahmen zeitweise gespeichert und bei einem konkreten Anlass nachträglich ausgewertet werden können. Vorgesehen ist eine Speicherdauer von bis zu einem Monat.
Organisiert werden soll die Videoüberwachung von den jeweiligen kommunalen Ordnungsbehörden.
Gesetzentwurf noch nicht beschlossen
Mit den neuen Befugnissen sollen öffentliche Orte und gefährdete Einrichtungen besser geschützt werden. Bis zu einer tatsächlichen Umsetzung sind allerdings noch politische Entscheidungen notwendig: Der Gesetzentwurf wurde bislang nicht vom Brandenburger Kabinett beschlossen.