Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis in Golzow
Im Rahmen der Streife stellten Polizeibeamte einen Pkw Audi mit Anhänger im fließenden Verkehr fest und führten eine Verkehrskontrolle durch. Eine Überprüfung ergab, dass der 49-jährige Fahrer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B96 war.
Das Fahrzeuggespann überschritt jedoch die für diese Fahrerlaubnisklasse zulässige Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm. Der Fahrer war somit nicht im Besitz der für das Gespann erforderlichen Fahrerlaubnis. Das Gespann wurde anschließend verkehrssicher abgestellt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrer wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.