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Brandenburg will Sonntagsöffnung für automatisierte Läden erleichtern

person Charly Dethloff
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Auch sonntags Lebensmittel im Dorfladen kaufen: Brandenburg will die Regeln für vollautomatisierte Verkaufsstellen lockern. Mit einer Änderung des Ladenöffnungsgesetzes sollen sogenannte Smart Stores ohne Verkaufspersonal künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen können. Über die genauen Bedingungen wird im Landtag allerdings noch beraten.

Hinter dem Vorhaben steht vor allem die Versorgung im ländlichen Raum. Dort, wo sich klassische Supermärkte oder kleinere Geschäfte kaum noch wirtschaftlich betreiben lassen, könnten automatisierte Läden eine Alternative bieten. Kundinnen und Kunden erledigen Einkauf und Bezahlung dort ohne Verkaufspersonal.

Nach geltendem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben, sofern keine Ausnahme greift.

Wie weit darf die Sonntagsöffnung gehen?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Öffnungsmöglichkeiten für vollständig automatisierte Verkaufsstellen auszuweiten. Voraussetzung ist, dass während des Betriebs kein Verkaufspersonal eingesetzt wird. Die Kommunen sollen dabei weiterhin Einfluss auf die Öffnung während der bisherigen Ladenschlusszeiten haben.

Über die konkrete Ausgestaltung wird allerdings noch diskutiert. Der Gesetzentwurf befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren; Ende September stand dazu eine abschließende Beratung im zuständigen Landtagsausschuss auf der Tagesordnung.

Unterschiedliche Vorstellungen im Landtag

Dabei gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie weit die neuen Möglichkeiten reichen sollen. Nach den aktuellen Beratungen geht es unter anderem um die maximal zulässige Verkaufsfläche und darum, wie umfangreich automatisierte Geschäfte sonntags öffnen dürfen.

Das BSW fordert strengere Grenzen und will nach den vorliegenden Plänen unter anderem die Größe der Geschäfte sowie die Öffnungsdauer am Sonntag stärker beschränken. Die Regierungsfraktionen begründen die geplante Lockerung dagegen insbesondere mit besseren Einkaufsmöglichkeiten in dünn besiedelten Regionen.

Bevor sich für Kundinnen und Kunden tatsächlich etwas ändert, muss die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes das parlamentarische Verfahren abschließen. Der Gesetzentwurf war im April in den Landtag eingebracht und anschließend zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen worden.

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