Lokalnachrichten Land Brandenburg

Polizei erlaubt künftig Tattoos an Hals und Händen

person Celina Toebe
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Brandenburgs Polizei will ihre Regeln für das Erscheinungsbild im Dienst lockern.

Künftig sollen zum Beispiel Tattoos an Hals und Händen grundsätzlich erlaubt sein – solange sie politisch neutral sind und nicht menschenverachtend, gewaltverherrlichend oder sexistisch wirken.

Auch permanentes Make-up soll erlaubt sein, sichtbare Piercings und größere Ohr-Tunnel dagegen nicht.

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