Erbrechtstipp

Minderjährige als Erben: Wer verwaltet das Vermögen und was sollten Eltern beachten?

person Anne Tausch
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Erben ist ohnehin nicht immer unkompliziert. Noch einmal besondere Fragen entstehen aber dann, wenn Kinder oder Jugendliche etwas erben. Denn auch Minderjährige können Vermögen, Geld oder beispielsweise eine Immobilie erben – selbst verwalten können sie dieses Erbe allerdings noch nicht ohne Weiteres.

Im Radio Potsdam Erbrechtstipp sprechen wir deshalb mit Erbrechtsexperte Thorsten Purps von der Kanzlei Streitbörger darüber, was passiert, wenn Minderjährige als Erben eingesetzt werden. Wer verwaltet das Vermögen bis zur Volljährigkeit? Ab wann können junge Erwachsene selbst über ihr Erbe verfügen? Und welche Regelungen können Eltern bereits im Testament treffen?

Gerade bei größeren Vermögen kann es außerdem sinnvoll sein, genauer zu planen und festzulegen, wann Kinder tatsächlich Zugriff auf bestimmte Teile des Erbes erhalten sollen. Thorsten Purps erklärt, welche Möglichkeiten es dafür gibt und welche typischen Fehler Eltern bei der Gestaltung ihres Testaments vermeiden sollten.

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