Mit mehr als zwei Promille Sportboot gefahren in Untere-Havel-Wasserstraße
Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Sonntagabend ein Sportboot auf der Potsdamer Havel. Dabei bemerkten sie beim 39-jährigen Schiffsführer deutliche Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 2,08 Promille. Er wurde durch die Polizisten zur Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Anschließend wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und eine entsprechende Anzeige aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.