Ohne Fahrerlaubnis unterwegs auf der BAB 9
Am Sonntagnachmittag kam es zu einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 9, bei dem ausschließlichen ein Sachschaden entstand. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten jedoch fest, dass der 39-jährige Unfallverursacher nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Gegen den 39-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.