Das geht aus einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit hervor.
Kurzarbeiter, die auf mehr als die Hälfte ihres Nettoeinkommens verzichten müssen, können ihr Kurzarbeitergeld auf bis zu 80% des entfallenen Lohns aufstocken.
Außerdem dürfen Minijobs neben der eigentlichen Arbeit weiterhin ohne Abzüge ausgeübt werden.
Beitrag vom: 15. März 2022