Wie geht es für Schüler und Kitakinder in Brandenburg weiter?

Allen Schülerinnen und Schülern in Brandenburg wird vor den Sommerferien, die am 24. Juni starten, der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bereits seit 27. April findet für mehrere Klassenstufen Unterricht statt. Die schriftlichen Abiturprüfungen konnten erfolgreich durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen alle Kinder, die bisher nicht an der am 18. März gestarteten Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten teilnehmen konnten, ab Ende Mai zumindest einmal wöchentlich in die Kitas gehen können. Dabei sollen Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung besondere Beachtung finden.

Dieser heute von Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst im Kabinett vorgeschlagene konkretisierte Fahrplan wirkt ab 25. Mai. Er basiert auf den jüngsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz sowie der Jugendminister- und Familienministerkonferenz.

 

Britta Ernst: „Gerne würde ich sofort alle Krippen, Kitas, Horte und Schulen öffnen. Das ist aber leider aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemie nicht möglich. Deshalb können wir leider nur schrittweise vorgehen. Die meisten anderen Länder gehen ebenfalls diesen Weg. Für viele Familien stellt die gegenwärtige Situation eine große Herausforderung dar. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist oftmals schwierig. Den Kindern und Jugendlichen fehlen ihr soziales Umfeld außerhalb der Familie und damit Bildungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Zwar ist zurzeit noch nicht absehbar, wann in den Kitas und Schulen ein Normalbetrieb wieder stattfinden kann, aber es soll weitere Lockerungen geben. Aktuell hat Brandenburg mit mehr als 30 Prozent bewilligter Notfallbetreuung an Kitas bundesweit bereits eine sehr hohe Quote.

Jetzt geht es darum, ergänzend mit dem Einstieg in den eingeschränkten Krippen-und Kita-Regelbetrieb ab Ende Mai zu beginnen. Außerdem sind 50 Prozent aller Schülerinnen und Schüler bereits wieder in der Schule. Es sollen aber auch alle anderen Kinder vor den Sommerferien zumindest zeitweise noch einmal in die Schule gehen. Dabei müssen wir das Infektionsgeschehen weiter im Blick haben. Um unsere Planungen auf ein breites Fundament zu stellen, haben wir – wie angekündigt – die Fachgremien miteinbezogen.“

Mit den Mitgliedern des Landesschulbeirats wurden Varianten für die Organisation des Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen beraten, die ab dem 25. Mai 2020 ebenfalls wieder tageweise in die Schule gehen sollen. Ebenso wurden die Möglichkeiten einer weiteren Öffnung der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege mit dem Kita-Expertenrat und den Landkreisen und kreisfreien Städten erörtert. Den Wünschen der Kinder und Eltern stehen die eingeschränkten Platz- und Personalkapazitäten in Schule und Kita gegenüber, die sich aus den notwendigen Hygieneregeln ergeben.

 

Aktueller Stand:

Brandenburg hat sehr früh – schon seit dem 27. April – erhebliche Lockerungen für den Besuch von Kitas und Schulen auf den Weg gebracht.

Die Notfallbetreuung wurde für alle Eltern aus systemrelevanten Berufen und alle Alleinerziehenden bereits ausgeweitet, die keine alternative Betreuung für ihre Kinder haben. Eine Betreuung erfolgt ebenfalls aus Gründen des Kindeswohls. Die Kita-Betreuungsquote ist in Brandenburg von 7 Prozent seit Beginn der Notfallbetreuung auf 33 Prozent gestiegen. Sie gehört damit zur höchsten aller Bundesländer.

Viele Schülerinnen und Schüler gehen inzwischen wieder zur Schule: die 6. und 9. Klassen, die 10. Abschlussklassen, die 11. Klassen an Gymnasien sowie die 12. Klassen an Gesamtschulen. Für die Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht gut erreicht wurden, werden pädagogische Angebote gemacht. Mit diesen schon umgesetzten Maßnahmen für Kitas und Schulen hat Brandenburg den Empfehlungen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vorgegriffen und Kindern und Jugendlichen bereits wieder ermöglicht, Zugang zu Bildung zu haben und die Familien somit entlastet.

 

Aktualisierter Fahrplan:

Schulen öffnen ab dem 25. Mai für weitere Jahrgangsstufen

Grundschulen

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 1 bis 4 wieder zur Schule gehen.

Modell A (Regelmodell):

· Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können.

· Bei zusätzlichen räumlichen und personellen Ressourcen wird das Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgeweitet.

Modell B:

Das Modell kann nur dort zum Tragen kommen, wo der Schülerverkehr adäquat organisiert werden kann.

· In einem Schichtmodell werden die Jahrgangsstufen auf den Vor- und Nachmittag verteilt, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen in der Woche die Schule zwei- bis dreimal vormittags, die Jahrgangstufen 5 und 6 zwei- bis dreimal am Nachmittag.

· Je Jahrgangsstufe möglichst 3 Schulwochenstunden pro Präsenztag.

 

Weiterführende Schulen

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen an Gymnasien sowie die 7. und 8. Jahrgänge wieder zur Schule gehen.

Das für die Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eingeführte Modell des Unterrichts Mo/Mi/Fr wird für die eine Hälfte der Klasse und Di/Do für die andere Hälfte und einem Wechsel nach einer Woche auf die übrigen Jahrgangsstufen (5,6, 7 und 8 in der Sekundarstufe I) ausgeweitet. Dieses System kann aufgrund der an den weiterführenden Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen (räumlich und personell) flexibel ausgestaltet werden. Allerdings soll mindestens zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht organisiert werden. Das Präsenzangebot für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufen entfällt nach den Prüfungen.

 

An Grund- und weiterführenden Schulen gilt:

Präsenzunterricht und von den Lehrkräften im Homeoffice betreute Phasen des häuslichen Lernens zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen wechseln sich ab.

Die pädagogischen Angebote an den Grundschulen und der Sekundarstufe I werden fortgeführt

– für Schülerinnen und Schüler, die beim häuslichen Lernen nur unzureichend durch Lehrkräfte erreichbar sind (u.a. wegen unzureichender technischer Ausstattung) oder

– die durch eine schulische Präsenz vor möglichen besonderen Gefährdungen im häuslichen Umfeld besser geschützt werden oder

– im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen.

 

Fortführung der Notfallbetreuung und Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kita

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat in ihrem Beschluss zur aktuellen Corona-Pandemie vier Phasen für die Kindertagesbetreuung beschrieben. Brandenburg befindet sich aktuell in der zweiten Phase, d.h. der erweiterten Notfallbetreuung. Als dritte Phase wird der eingeschränkte Regelbetrieb genannt, an dem aus Gründen der beschränkten Platzkapazitäten noch nicht alle Kinder in vollem zeitlichen Umfang wieder teilnehmen können.

 

Eckpunkte für den Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb ab Ende Mai:

– Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Kinder nur in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden sollen, wenn ihre Eltern nicht in der Lage sind, eine häusliche oder private Betreuung zu organisieren.

– Alle Kinder, die bisher an der Notfallbetreuung teilgenommen haben, werden wie bisher weiter betreut, d.h. grundsätzlich täglich und im bisherigen Umfang. Es ist davon auszugehen, dass die Eltern, die in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, weiter dort benötigt werden. Auch Alleinerziehende werden weiterhin bei der Notfallbetreuung besonders berücksichtigt.

– Alle anderen Kinder, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind, werden darüber hinaus ab Ende Mai mindestens einmal wöchentlich betreut; es sollen hierbei feste Gruppen unter Beachtung der beschriebenen Gruppengrößen gebildet werden.

– Für die Planung dieser Betreuung in festen Gruppen wird in Abstimmung mit der Einrichtung mit den Eltern ein Tag in der Woche verbindlich festgelegt.

– Die mindestens „einmal“ wöchentliche Betreuung kann ausgeweitet werden. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben dabei Vorrang. Diese Ausweitung hängt von der Betreuungskapazität der Einrichtung in personeller und räumlicher Sicht ab.

– Für die Kindertagespflegestellen beginnt der volle Regelbetrieb. Alle Kinder können wiederaufgenommen werden.

– Die vorgenannten Regelungen für den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb sollen auch für die Ferienzeit bis Anfang August 2020 gelten.

 

Die konkreten Kriterien für die Aufnahme weiterer Kinder werden im Dialog mit den Expertinnen und Experten und den Kommunalen Spitzenverbänden entwickelt. Um die Platzkapazitäten für den eingeschränkten Regelbetrieb für den Zeitraum weiter auszuweiten, können weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Die möglichen Maßnahmen reichen von der Suche nach zusätzlichen Räumen in Bürger- und Gemeindehäusern über die Gewinnung zusätzlichen Personals bis hin zu Modellen des Teilens von Kita-Plätzen. Das MBJS wird ein Modellprojekt zum Einsatz von pädagogischen Online-Angeboten für Kitas durch Erzieherinnen und Erzieher, die im Homeoffice sind, in Abstimmung mit den Trägern auf den Weg bringen.

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