Düngeverordnung erneuert

Das Kabinett hat heute die Düngeverordnung erneuert.

Nun muss auf ausgewiesenen Flächen vor dem Ausbringen von Wirtschaftsdüngemitteln der Stickstoffgehalt des Bodens untersucht werden. Auf bestimmten Flächen darf von Mitte Oktober bis Ende Januar kein stickstoffhaltiger Dünger ausgebracht werden.

Mit diesen Bestimmungen setzt das Land das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom vergangenen Jahr um. Ziel ist es, die Nitratbelastung von Grundwasser zu senken.

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