Alle Infos zur Anmeldung an Potsdamer Grundschulen

Im Schuljahr 2019/2020 beginnt der Unterricht am 5. August 2019. Etwa 2000 Kinder in der Landeshauptstadt Potsdam werden an diesem Tag erstmals zur Schule gehen. Die Anmeldung der Schulanfänger in Potsdam ist in der Zeit von Montag, 11. Februar, bis Freitag, 22. Februar 2019, möglich.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Für Eltern heißt das: Sie können innerhalb der Stadt Potsdam eine Grundschule für ihr Kind frei wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Die für den Wohnort des Kindes zuständige Grundschule koordiniert das Aufnahmeverfahren, überwacht die Schulpflicht und entscheidet über Zurückstellungen. Alle Eltern, unabhängig davon, welche Schule das Kind später besuchen soll, wurden von der zuständigen Schule angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.

Zur Schulanmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen sowie die Geburtsurkunde des Kindes und die Bescheinigung über die Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern außerdem einen entsprechenden Nachweis. Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen.

Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin/dem Schulleiter der zuständigen Grundschule. Die Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Für telefonische Fragen stehen im Bereich Bildung der Stadtverwaltung Potsdam Martina Maibier-Schmidt unter 0331 289 18 71 sowie im Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel Bettina Böttche unter 03381 3974 20 gern zur Verfügung.

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