Für schulpflichtige Kinder, die keine Masernimpfung nachweisen können, sind Zwangsimpfungen ausgeschlossen.
Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der CDU-Abgeordneten Saskia Ludwig hervor.
Auch wenn Eltern keinen Impfnachweis bringen, werden Kinder nicht vom Unterricht ausgeschlossen.
Doch sind die Schulen angewiesen, bei fehlenden Nachweisen das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
Im Land Brandenburg gilt seit dem 1. März das Masernschutzgesetz, das eine Impfung für Kinder vorsieht, wenn sie in Kindergärten oder Schulen betreut werden.
Beitrag vom: 24. März 2020