Das Ernst-Haeckel-Gymnasium in Werder musste das Testverfahren zur Aufnahme von Schülern in Leistungs- und Begabungsklassen wiederholen lassen.
Der Grund ist eine fehlerhafte Durchführung des Tests gewesen, der die Objektivität und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht ordnungsgemäß gewährleistete. Man bedauere außerordentlich die durch den Verfahrensfehler entstandenen Unannehmlichkeiten der betroffenen Schülerinnen und Schüler, als auch der Eltern, so der Staatssekretär Thomas Drescher.
Alle Jugendlichen, die auch schon beim ersten Auswahlverfahren eine Zusage für die Aufnahme in eine Begabtenklasse erhalten hatten, waren auch beim zweiten mal erfolgreich.
Beitrag vom: 11. Juli 2018