Der Strafbefehl gegen einen Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe in de Gedenkstätte Sachsenhausen ist rechtskräftig. Laut Anklage hatte ein 69-jähriger Mann die Existenz von Gaskammern infrage gestellt.
Wie das Amtsgericht Oranienburg mitteilte, sei der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen worden. Wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe muss er nun 4000 Euro Geldstrafe zahlen.
Der Mann war im Juli 2018 mit einer Besuchergruppe, auf Einladung von AfD-Bundestagsfraktionchefin Alice Weidel, in Sachsenhausen. Wegen massiver Störung wurde die Gruppe später der Gedenkstätte verwiesen.
Beitrag vom: 16. Oktober 2019