SPD und BSW einigen sich auf Änderung des Kita Gesetzes

Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion haben sich auf eine zügige Änderung des Kita-Gesetzes verständigt, um Familien mit geringem Einkommen auch über das Jahr 2024 hinaus finanziell zu entlasten.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde gestern in beiden Fraktionen beschlossen.

Angesichts der Teuerungen und Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen hatte der Landtag ab dem Jahr 2022 umfassende Entlastungsmaßnahmen für Familien bei Kita- und Hortbeiträgen beschlossen.

Seitdem müssen Familien mit einem Nettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro keine Elternbeiträge mehr zahlen. Für Familien mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro wurden die Beiträge reduziert.

Diese Regelung gilt jedoch nur bis Ende des Jahres.

SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion werden mit einem Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr die Regelung verlängern.
Die Fraktionen verständigten sich zudem darauf, dass die Kommunen für die Umsetzung der bestehenden Kita-Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich (Kinder zwischen 3 bis 6 Jahren) weiterhin einen Pauschalbetrag von 125 Euro je Kind und Monat erhalten.

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