Das Ernst von Bergmann Klinikum soll laut den Potsdamer Neusten Nachrichten Schmerzensgeld bezahlen. Konkret geht es um einen Fall in der städtischen Psychiatrie In der Aue, bei dem eine Patientin ihre Zimmergenossin erwürgt haben soll.
Der Anwalt des Sohnes des Opfers erklärte gegenüber der Zeitung, man befinde sich in Gesprächen mit dem Haftpflichtversicherer des Klinikums.
Gestern startete am Landgericht Potsdam der Prozess zum Fall, der sich im Juli 2017 ereignete. Die Angeklagte habe sich damals im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit befunden. Dem Klinikum wird vom Anwalt vorgeworfen, dass die beiden Frauen, aufgrund des Zustandes der mutmaßlichen Täterin nicht in einem Zimmer hätten schlafen dürfen.
Das Ernst von Bergmann sprach gegenüber den PNN von einem „unfassbar schrecklichen und außergewöhnlichen Todesfall, mit dessen Bewältigung man sich noch heute befasse. Beispielsweise wurden die Sicherheitsvorkehrungen am Standort noch einmal überprüft.
Beitrag vom: 6. April 2018