Oberverwaltungsgericht bestätigt Gottesdienstverbot

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt ein befristetes Gottesdienstverbot.
Der Antrag, in der Karwoche sowie an Ostern die Kirche für Gottesdienste zu öffnen, berge eine erhebliche Gefahr für weitere Infektionen.
Das Gericht hatte entschieden, dass Ausnahmen von der Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus keine Gottesdienste beträfen.
Demnach ist der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zurzeit nur zur individuellen, stillen Einkehr erlaubt.

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