Die Neufassung des Landesjagdgesetzes soll sich an der Entwicklung von klimastabilen Mischwäldern und dem Artenschutz ausrichten.
So die Forderung der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft, des BUND, des Waldbauernverbands, des Ökologischen Jagdverein und des NABU an den Landtag.
Die Interessen von Jagdpächtern stehen einer natürlichen Waldverjüngung entgegen. Jäger streben einen hohen Wildbestand an – was aber zum Kahlfraß der jungen Bäume führt, so die Vereine.
Deshalb müsse die Fütterung von Wild verboten werden und die Bejagung auf Basis von Vegetationsgutachten und Wildzustandsberichten erfolgen.
Beitrag vom: 15. Dezember 2020