Neue Förderrichtlinie tritt in Kraft

Die neue Förderrichtlinie zum LEADER-Programm tritt heute in Kraft. Mit den sogenannten „LEADER-Mitteln“ wird die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume Brandenburgs unterstützt. Die Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum stehen dabei im Mittelpunkt.

Die Neufassung der Richtlinie ermöglicht Interessierten jetzt über das Angebot des Europäischen Landwirtschaftsfonds hinaus einen vereinfachten Zugang zu den Förderangeboten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ zu erlangen. Unterstützt werden dabei ab sofort auch Investitionen, die bisher keine Berücksichtigung finden konnten.

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