Nach Angriff im Minsk: Psychiatrie für Angeklagten

Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Potsdam hat im Minsk-Prozess angeordnet, dass der Beschuldigte Slawomir M. in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen sei.
M. hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, einen polnischen Bekannten Ende Oktober 2017 nach einem gemeinsamen Saufgelage im ehemaligen Terrassenrestaurant „Minsk“ angegriffen, verprügelt, ins Freie gezerrt und dort allein zurückgelassen zu haben. Das Opfer war schwer verletzt – verstarb aber an Unterkühlung.
Die Berufs- und Laienrichter folgten mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie dem Rat einer psychiatrischen Gutachterin.

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