Sommersemester 2020 wird in Brandenburg nicht auf Regelstudienzeit angerechnet

Das Sommersemester 2020 wird in Brandenburg nicht auf die individuelle Regelstudienzeit angerechnet.
Das haben die Koalitionsfraktionen beschlossen.
Dazu wurde das Brandenburgische Hochschulgesetz kurzfristig geändert, um Rechtssicherheit für alle im Sommersemester immatrikulierten Studenten zu schaffen.
Damit eine unverschuldete Verlängerung des Studiums keine Auswirkungen auf die Regelstudienzeit hat, wird diese um ein Semester verlängert.
Das Verfahren soll rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters abgeschlossen sein.

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