Grundgesetzänderung angeschoben

Berlin und Brandenburg setzen sich für mehr Rechte von homo-, inter- und transsexuellen Menschen ein.

Zusammen mit den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sie eine Änderung des Grundgesetzes beantragt. In einem Antrag an den Bundesrat ist die Rede von einer Ergänzung des Grundgesetzes durch ein Diskriminierungsverbot „wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität“.

Der Bundesrat wird sich am 8. Juni mit dem Antrag befassen.

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