Entnahme von Totenasche weiterhin verboten

Die Entnahme der Totenasche ist in Brandenburg weiterhin untersagt.

Das entschied der Landtag und kippte damit eine Regelung, die das neue Bestattungsgesetz der rot-roten Landesregierung vorgesehen hatte.
Angehörige von Toten sollte erlaubt werden, sich aus einem Teil der Asche von Hinterbliebenen einen kleinen Diamanten pressen zu lassen.

Der Vorschlag wurde heftig kritisiert, allen voran von der evangelischen und katholischen Kirche.

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