Die Verbraucherzentrale Brandenburg bringt eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim auf den Weg.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg bringt eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim auf den Weg.
Grund dafür ist die Weigerung der Sparkassen, ihre Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren, teilt die VZB mit.
Nun soll auf gerichtlichem Weg die Zinsnachzahlung erreicht werden.
Die Verbraucherschützer stellten bei rund 430 ausgewerteten Verträgen fest, dass Sparern durchschnittlich 4.600 Euro zu wenig gezahlt wurde.
Betroffene, die sich der Klage anschließen möchten, finden alle nötigen Informationen auf der Internetseite www.verbraucherzentrale-brandenburg.de.

0%