Brandenburger Polizeigesetz wird geändert

Das Brandenburgische Polizeigesetz wird geändert.

Nach Informationen der Märkischen Allgemeinen haben sich SPD und Linke auf einen Entwurf geeinigt. Zukünftig darf die Polizei mithilfe des Staatstrojaners Mobiltelefone und Messenger-Dienste durchsuchen.

Elektronische Fußfesseln für Gefährder und Onlinedurchsuchungen werden auf Drängen der Linken jedoch nicht gestattet sein.

0%