Aufwandsentschädigung für Jäger bei Meldung und Beprobung tot aufgefundener Wildschweine

Das Land erhöht die Aufwandsentschädigung für Jäger bei Meldung und Beprobung tot aufgefundener Wildschweine.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher erklärte, dass die Gebühr von 30 auf 50 Euro angehoben werde. Ziel der Maßnahme ist, durch Früherkennung die Gefahr einzudämmen, dass die afrikanische Schweingrippe auf die Brandenburgischen Wildschweinbestände übergreift. Dafür ist es wichtig, verendete Tiere zu suchen. Die Aufwandsentschädigung gibt es für Jäger, die totes Wild melden und eine Probe entnehmen.

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