59 Anträge auf Einschulung in einer anderen Schule als der Einzugsschule

Für das laufende Schuljahr wurden 59 Anträge auf Einschulung in einer anderen Schule als der Einzugsschule gestellt.

Wie das Bildungsministerium mitteilte, konnten 51 der gestellten Anträge genehmigt werden.

Hintergrund ist die sogenannte „Geschwisterkindregelung“, die 2015 abgeschafft wurde. Seither werden Geschwister nicht mehr automatisch bei der Schulanmeldung berücksichtigt.

Die Entscheidung der Anträge werde jetzt nach einer Einzelfallprüfung gefällt.

Bildungsministerin Britta Ernst sieht deutliche organisatorische Erleichterung für Eltern, wenn ihre Kinder dieselbe Schule besuchen können.

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