Der Landkreis Havelland verbietet nun auch die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.
Das Verbot gilt vorerst bis zum 30. September, teilt die untere Wasserbehörde mit.
Gärten und Grünanlagen dürfen nur zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens bewässert werden.
Um erhebliche Schäden zu vermeiden, können Ausnahmen bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Grund für das Verbot ist der niedrigste Grundwasserstand seit 50 Jahren.
Beitrag vom: 24. August 2020