Der Landeshauptstadt Potsdam drohen weitere Rückforderungen in Millionenhöhe.
Grund dafür ist eine mehrdeutige Formulierung in der Kita-Satzung bei der Ermäßigung für Geschwisterkinder. So heißt es in der Satzung statt „pro weiterem Kind“ nur „pro Kind“, weshalb mehrere Eltern mit dem Wortlaut schon eine Ermäßigung ab dem ersten Kind verstanden haben und die Beitragszahlungen eigenmächtig kürzten oder auf Rückzahlung geklagt haben.
Das Landesgericht Potsdam hat nun ein deutliches Urteil im Sinne der Eltern gefällt. Tausende Potsdamer Eltern dürfen jetzt auf Rückzahlungen hoffen, sofern mindestens zwei unterhaltspflichtige Kinder in ihrem Haushalt leben.
Beitrag vom: 19. Juni 2018