Land Brandenburg: Corona-Regeln werden gelockert

Für den Zutritt zu Sport- oder Kulturstätten sowie die Gastronomie gilt nun die 3-G-Regel. Für Clubs, Diskos und Festival gilt 2-G.

Während des Besuchs von Theater, Kino oder Opern gilt die FFP-2-Maskenpflicht. Ausgenommen davon ist das essen und trinken an einem Platz.

Die neuen Regelungen sind auf der Internetseite des Landesgesundheitsministeriums veröffentlicht.

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