Für den Zutritt zu Sport- oder Kulturstätten sowie die Gastronomie gilt nun die 3-G-Regel. Für Clubs, Diskos und Festival gilt 2-G.
Während des Besuchs von Theater, Kino oder Opern gilt die FFP-2-Maskenpflicht. Ausgenommen davon ist das essen und trinken an einem Platz.
Die neuen Regelungen sind auf der Internetseite des Landesgesundheitsministeriums veröffentlicht.
Beitrag vom: 3. März 2022