Die Landesärztekammer weist daraufhin, dass im Land Brandenburg Fernbehandlung gestattet ist.
Die ärztliche Berufsordnung des Landes erlaubt Verfahren wie Telediagnostik oder Telemonitoring.
Verboten sei lediglich eine ausschließliche Fernbehandlung, in der überhaupt kein Kontakt zwischen Patienten und behandelndem Arzt bestehe.
Damit reagiert die Landesärztekammer auf einen Zeitungsbericht der Lausitzer Rundschau.
In diesem hatte die Vorsitzende der AOK Nordost in einem Interview gesagt, wenn Brandenburger Ärzte als einzige in Deutschland meinen, keine Videosprechstunden anbieten zu müssen, werden sie erkennen, dass die Patienten sich dann woanders umsehen.
Beitrag vom: 10. Januar 2020