Am 28. August startet ein neues Schuljahr, für viele ABC-Schützen beginnt dann ein neuer Lebensabschnitt. Das bedeutet für alle Teilnehmer am Straßenverkehr besondere Vorsicht, denn die Kinder sind (noch) keine guten Verkehrsteilnehmer. Sie sind klein, haben weniger Überblick über die Geschehnisse im Straßenverkehr und werden selbst auch schlechter wahrgenommen. Sie handeln spontan, sind leicht abzulenken und können unverhofft auf die Straße treten.
Dementsprechend sollten alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere in der Nähe von Schulen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll agieren. Einem Fußgängerüberweg muss sich der Kraftfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit und erhöhter Bremsbereitschaft nähern. Ein mit eingeschaltetem Warnblinklicht stehender Bus darf an einer Bushaltestelle nicht überholt werden. Auch im Gegenverkehr darf dann nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksicht auf ein- und aussteigende Fahrgäste gefahren werden.
Auch Eltern können einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit ihrer Schützlinge beitragen: Gemeinsam sollte der sicherste Schulweg ausgewählt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass möglichst selten die Fahrbahn überquert und nach Möglichkeit Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln genutzt werden. Ein unter Umständen längerer aber sicherer Weg sollte bevorzugt werden. Gemeinsam sollte dann der Weg mehrmals abgegangen und geübt werden.
Für Kinder, die den Bus nutzen, gibt es Regeln, die erlernt und trainiert werden sollten. So zum Beispiel, dass weder im Bus noch an der Bushaltestelle getobt werden darf.
Wer sich mit dem Fahrrad zur Schule begibt, sollte unbedingt von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Kinder beherrschen zwar das Fahrrad, sind jedoch mit den Anforderungen des Straßenverkehrs oft überlastet. Den Fahrradhelm nicht vergessen! Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen mit ihrem Rad den Gehweg nutzen. Sollte ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden sein darf auch dieser genutzt werden.
Wer sein Kind mit dem Auto zur Schule bringt, sollte darauf achten, dass die Kleinen immer angeschnallt sind und im vorgeschriebenen Kindersitz sitzen. Das Kind sollte das Fahrzeug auf der sicheren Gehwegseite verlassen. Zum Halten sollten ungefährliche Stellen, an denen keine Halte- oder Parkverbote gelten, genutzt werden. Hier kann es angebracht sein, das Kind an geeigneter Stelle im Umfeld der Schule aussteigen zu lassen, anstatt es direkt bis vor die Tür zu fahren.
Liebe Eltern! Wie auch immer Ihr Kind zur Schule kommt, üben Sie alle Verhaltensregeln mehrmals. Vergessen Sie dabei nicht, dass auch der Heimweg Schulweg ist und Ihr Kind dabei viel unaufmerksamer sein wird als morgens.
Denken Sie immer daran, dass Sie für Ihre Kinder Vorbilder sind. Verhalten Sie sich verantwortungsbewusst und richtig.
Beitrag vom: 25. August 2023