So kriegst Du als Ferienjobber zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück!

Es sind nur noch wenige Tage bis zum Ferienbeginn in Brandenburg. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Zeit zum Geld verdienen und suchen sich einen Ferienjob. Wer aber nur in den Ferien, also nicht das gesamte Jahr für einen Arbeitgeber tätig ist, zahlt oft zu viel Lohnsteuer. Darauf hat das Brandenburgische Finanzministerium hingewiesen. Das Gleiche gelte oft für Studierende, die beispielsweise nur in den Semesterferien arbeiten.

Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer sei, dass bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung stets, das heißt auch bei Schülerinnen und Schülern unterstellt werde, dass im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielt wird. Da dies bei einem Ferienjob nicht der Fall sei, führe der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen – zu einem zu hohen Abzug.

In vielen Fällen erhalten Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studen-ten oft sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Wenn das Jahreseinkommen 2019 unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (Steuerklasse I) liegt, fallen keine Steuern an. Dafür muss man allerdings eine Steuererklärung für das Jahr 2019 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Diesen und weitere wertvolle Hinweise finden Schülerinnen, Schüler und Studierende auf einer ausführlichen Serviceseite des Finanzministeriums zum Thema Ferienjobs.

Alle Infos zum Thema „Ferienjob“ gibt es HIER!

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