Das Land Brandenburg hat die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bis zum 19. April verlängert.
Das hat die Staatskanzlei mitgeteilt.
Zu den Maßnahmen zählen neben einer Kontaktsperre auch Ausgehbeschränkungen.
Die Regelungen beinhalten, den physischen Kontakt zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren sowie den Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.
Unterdessen hat das Innenministerium bekannt gegeben, dass Beurkundungen und Eheschließungen im Land gewährleistet bleiben.
Beitrag vom: 31. März 2020