Morgen soll der von der rot-roten Landesregierung aufgestellte Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 in den Brandenburger Landtag eingebracht werden, da meldet sich die CDU mit ernsthaften Zweifeln.
Die Fraktion komme klar zu dem Schluß, dass der Haushalt zu weit in die nächste Legislaturperiode „hineinregieren“ würde, heißt es aus übereinstimmenden Medienberichten. Das verstoße klar gegen die Landesverfassung.
Werde das Paket verabschiedet, sei ein neuer Landtag ein Jahr lang an dessen Vorgaben gebunden. Das bestätigt ein Gutachten des Universitätsprofessors Christoph Gröpel, Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlands.
In der CDU regt sich nun die Hoffnung, dass sich auch die anderen Parteien gegen den Doppelhaushalt entscheiden.
Beitrag vom: 19. September 2018