Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt heute über Altanschließerbeiträge

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt heute über Altanschließerbeiträge in Brandenburg.

Seit 2015 steht fest, dass die von den Abwasserverbänden erhobenen Gebühren für Abwasseranschlüsse, die bereits in der DDR montiert wurden, verfassungswidrig sind. Heute wird die Frage verhandelt, ob Bürger, die nicht gegen die Gebührenbescheide Widerspruch einlegten, ihre Beiträge zurückerhalten.

Etwa 90.000 Haushalte sind von den rückwirkend erhobenen Beiträgen betroffen. Mehr als 200 Millionen Euro wären demnach an Bürger zurückzuzahlen.

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