Das Brandenburgische Polizeigesetz wird geändert.
Nach Informationen der Märkischen Allgemeinen haben sich SPD und Linke auf einen Entwurf geeinigt. Zukünftig darf die Polizei mithilfe des Staatstrojaners Mobiltelefone und Messenger-Dienste durchsuchen.
Elektronische Fußfesseln für Gefährder und Onlinedurchsuchungen werden auf Drängen der Linken jedoch nicht gestattet sein.
Beitrag vom: 7. September 2018