Beitragsfreiheit für Eltern von Kita-Kindern im Alter von 3 Jahren und aufwärts

Von heute an gilt in den Kitas Elternbeitragsfreiheit für Eltern von Kindern, die 3 Jahre oder älter sind.

Nur die Kosten für das das Essen in den Kitas müssen weiter selbst gezahlt werden.

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es dann weitere Neuerungen: dann entfällt nämlich die Beitragsentlastung für Krippen- und Hortkinder.

Eltern, die Wohngeld oder andere Sozialleistungen beziehen, bleiben weiterhin von den Beiträgen befreit.

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