Brandenburger Verfassungsschutz darf jetzt auf Bankdaten möglicher Extremisten zugreifen

Zum Kampf gegen Extremismus darf der Brandenburger Verfassungsschutz jetzt auf Kontodaten möglicher Extremisten zugreifen.

Und das sogar schon, sobald nur der Verdacht für eine ‚schwerwiegende Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung besteht.

Sowohl Innenminister Michael Stübgen CDU, als auch SPD Innenpolitiker Uwe Adler, begrüßten diese Änderung des Verfassungsschutzgesetzes.

Mit Hinblick zum Beispiel auf das Treffen Rechter Gruppen und deren Unterstützern im Landhotel Adlon bei Potsdam, letzten Jahres, könne man so nun dank der Bankdaten nachzuvollziehen, wer ein solches Treffen finanziert.

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